Kur- und Erholungseinrichtungen

Foto: F. Quittenbaum /DRK

Kurberatung

Das DRK-Kurzentrum verfügt über folgende Anerkennungen:
  • von allen Krankenkassen nach § 111 a SGB V zur Durchführung von stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Sanatoriumsanerkennung (beihilfefähig)
  • MGW-anerkannte Einrichtung
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