Kur- und Erholungseinrichtungen
Kurberatung
Das DRK-Kurzentrum verfügt über folgende Anerkennungen:
- von allen Krankenkassen nach § 111 a SGB V zur Durchführung von stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Sanatoriumsanerkennung (beihilfefähig)
- MGW-anerkannte Einrichtung