Fahrdienst
Erreichbarkeit
Einsatzkoordination
Einsatzzentrale
Mo. - Fr.: 6:00 - 18:00h
Tel.: 02064 – 44 68 -11
Fax: 02064 – 44 68 - 55
Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz unterstützt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft in verschiedenen individuellen Bereichen. Gleichzeitig setzt sich die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz dafür ein, dass die gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt werden, um langfristig die Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu gewährleisten.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder ihrem Lebensort ein. Die Einrichtungen und Dienste des DRK setzen diese Grundsätze zu ihren Angeboten passend um. Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Die speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Die modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Familie und Freunden oder individuelle Freizeitgestaltungen: Wir fahren Sie, wohin Sie möchten, wann immer Sie uns brauchen.
Der Fahrdienst steht körperlich oder geistig behinderten Menschen zur Verfügung, aber auch denjenigen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxen benutzen können.
Wen fahren wir?
- körperbehinderte Menschen
- geistig behinderte Menschen
- Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können
- ältere Menschen, die zwar nicht als behindert nach geltender Auffassung angesehen werden, die aber auf unterstützende Techniken, wie z.B. Rollatoren, oder auf personale Hilfe angewiesen sind
- Menschen, die zur Dialyse oder zu Untersuchungen müssen
Kosten und Information
In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. In den Städten Dinslaken und Voerde sowie in der Gemeinde stehen Menschen mit einem Behindertenausweis und der Bezeichnung "aG" jährlich 96 geförderte Fahrten innerhalb der Stadt-/Ortgrenzen zu. Näheres erfahren Sie über unseren Fahrdienst.
Auch Fahrten zum Duisburger Hauptbahnhof mit besseren Einstiegsmöglichkeiten in den Zug können auf Beantragung vom Kreis Wesel für die Bürger/-innen aus Dinslaken, Voerde und Hünxe übernommen werden. Auch hier gilt die vorherige Aussage zum Behindertenausweis.
Sie können unseren Fahrdienst auch unabhängig oben Beschriebenen beanspruchen. Es wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ihr örtlicher DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten.