Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests mit entsprechendem Nachweis:
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Z. B. Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Kinder bis fünf Jahre
- Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
- Pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte
- Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind
Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Wer eine „rote Corona-Warnapp“ hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 Jahre oder mit Vorerkrankung zu treffen.